Änderung der Studienordnung für den Studiengang Mathematik
Diese Änderung gilt nur für Studenten, die sich im Sommersemester 2001 oder später erstmals für diesen Studiengang einschreiben.
§ 11 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
- (3)
- Nach Maßgabe des § 8 Abs. 4 Nr. 4 der Diplomprüfungsordnung kann im Grundstudium
die Einführung in eines der folgenden Fächer gewählt werden:
- Angewandte Statistik,
- Experimentalphysik,
- Informatik,
- Theoretische Physik,
- Versicherungswissenschaft,
- Volkswirtschaftslehre.
§ 14 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
- (2)
- Als Nebenfach kann im Hauptstudium eines der in § 11 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 6 genannten Fächer bzw. ein anderes allgemein oder für den Einzelfall zugelassenes Fach gewählt werden. Das Nebenfach kann im Hauptstudium nach Maßgabe des § 17 Abs. 3 der Diplomprüfungsordnung auch neu gewählt werden. § 11 Abs. 3 Satz 4 gilt entsprechend.